Tiroler-Slalom-Meisterschaft
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Reglement 2010
1 Sportgesetz
Die Veranstaltungen werden nach den Bestimmungen der OSK des genehmigungsfreien Autoslaloms abgehalten.
2 Teilnehmer
Teilnahmeberechtigt sind alle in- und ausländischen Personen, die im
Besitz eines gültigen PKW – Führerscheines sind, Lizenz oder Ausweis
sind nicht erforderlich. Der Fahrer ist nachweispflichtig.
3 Fahrzeuge
Die startberechtigten Fahrzeuge werden in sechs Divisionen unterteilt.
Die Fahrzeuge der Divisionen I, II und III müssen zum Verkehr
angemeldet und mit gültiger Prüfplakette sowie mit den amtlichen
Kennzeichen versehen sein. Probe - und Überstellungskennzeichen sind
nicht erlaubt.
Die Fahrzeuge der Division I müssen dem serienmäßigen Originalzustand
ab Lieferwerk entsprechen (nähere technische Bestimmungen siehe
Abschnitt 5).
Fahrzeuge mit mehr als 160 cm Gesamthöhe sind nicht startberechtigt.
4 Klasseneinteilung
Division I (serienmäßige Kraftfahrzeuge mit Ottomotor)
Klasse 1 bis 1600 ccm
Klasse 2 über 1600 ccm
Division II (verbesserte Kraftfahrzeuge mit Ottomotor)
Klasse 3 bis 1600 ccm
Klasse 4 über 1600 ccm
Division III (serienmäßige und verbesserte Kraftfahrzeuge mit Dieselmotor)
Klasse 5 ohne Hubraumlimit
Division IV (stark verbesserte Kraftfahrzeuge)
Klasse 6 bis 1600 ccm
Klasse 7 über 1600 ccm
Division V (Rennfahrzeuge)
Klasse 8 bis 1600 ccm
Klasse 9 über 1600 ccm
Division VI (Eigenbaufahrzeuge)
Klasse 10 ohne Hubraumlimit ohne Hubraumlimit
Klasse 11 Finalläufe Division I,II+III
Klasse 12 Finalläufe Division IV
Klasse 13 Finalläufe Division V+VI
In der Division IV sind die Fahrzeuge der Division I II
und III unter den vorgegebenen Voraussetzungen startberechtigt. In der
Division V sind solche Fahrzeuge startberechtigt, deren Karosserie dem
Originalzustand noch entsprechen (erlaubte Änderungen siehe Punkt
5.5). In der Division VI sind die Fahrzeuge der Divisionen IV und V und
alle anderen Arten von Automobilen (mit Ausnahme von Go–Karts,
Formelfahrzeugen und Quads) startberechtigt. Bei Fahrzeugen mit
aufgeladenen Motoren (Turbo, Kompressor) wird der Hubraum mit dem
Faktor 1,7 multipliziert.
5 Technische Bestimmungen
Allgemeine Bestimmungen für alle Divisionen
Sämtliche Umbauten sind fachgerecht durchzuführen. Bei unsachgemäßen
Änderungen der Fahrzeuge kann der Start von der technischen Abnahme
abgelehnt werden. Es darf nur handelsüblicher Pumpentreibstoff
verwendet werden, ausgenommen hiervon sind nur Fahrzeuge der Divisionen
V und VI, welche auch mit Rennbenzin betrieben werden dürfen. Weder
Reifen noch Felgen dürfen über die Karosserie hinausragen. Ein
Aufwärmen der Reifen vor dem Start mit technischen Hilfsmitteln ist
verboten. Alle vorgesehenen Läufe müssen mit jenen Rädern, die bei der
technischen Abnahme am Fahrzeug montiert waren, gefahren werden. Bei
einem nachträglichen Wechseln der Räder ist eine nochmalige Techn.
Abnahme erforderlich.
5.1 Division I (serienmäßige Kraftfahrzeuge mit Ottomotor)
5.1.1 Allgemein
Fahrzeuge mit typisierten Tuningpaket ( Cooper-Works, Fiat-Abarth SS,
usw.)sind in der Division I nicht erlaubt. Nachträgliche Umbauten
sowie nachträgliche Eintragungen im Typenschein sind nicht erlaubt,
ausgenommen optische Veränderungen die nicht zur Leistungssteigerung
dienen, müssen aber im Typenschein eingetragen sein.
5.1.2 Karosserie
Die maximale Fahrzeuglänge und Fahrzeugbreite laut Typenschein darf
nicht überschritten werden. Die Originale Fahrzeughöhe darf nicht
verändert werden. Teile der Karosserie und Sichtverglasung (Scheiben)
dürfen nicht durch leichtere Teile (Aluminium- oder Kunststoffteile und
dergleichen) ausgetauscht werden. Die Fahrgestellnummer muss mit der im
Typenschein angegebenen Nummer übereinstimmen und eindeutig als
Original erkennbar sein.
5.1.3 Räder und Reifen
Renn– bzw. Racingreifen (auch solche mit E- Prüfzeichen) sowie
runderneuerte Reifen sind nicht zugelassen. Alle im Typenschein
zugelassenen Ausführungen von Felgen-Reifenkombinationen dürfen
verwendet werden. Nachträglich im Typenschein eingetragene Felgen –
Reifenkombinationen sind nicht erlaubt. Die Mindestprofiltiefe von 1.6
mm darf nicht unterschritten werden.
5.1.4 Motor
Die Originalteile des Motors, außer den unten beschriebenen, müssen
beibehalten werden. Es wird eine maximale 10-prozentige Überschreitung
der im Typenschein angegebenen Nennleistung toleriert. Bei eventuellen
Reparaturen von Motorschäden wird, vom Originalmaß ausgehend, ein
Kolbenübermaß toleriert, ansonsten darf der Hubraum nicht verändert
werden. Sportluftfilter sind erlaubt. Diese Maßnahmen dürfen nur zum
Erreichen der Originalleistung (+ 10 Prozent Toleranz) verwendet werden.
5.1.5 Auspuff
Die Originalauspuffanlage muss beibehalten werden. Der Endtopf ist freigestellt. Katalysatoren dürfen nicht entfernt werden.
5.1.6 Fahrwerk
Keine Veränderung erlaubt. Der Austausch von Gummilagern der
Radaufhängung sowie der nachträgliche Einbau oder Veränderung von
Stabilisatoren Stoßdämpfern, Federn und Querstreben ist nicht erlaubt.
5.1.7 Getriebe
Schaltgetriebe und Ausgleichsgetriebe (Differential) samt Übersetzungen müssen im Serienzustand belassen werden.
5.1.8 Lenkung
Keine Änderung erlaubt. Freigestellt ist das Lenkrad.
5.1.9 Bremssystem
Keine Änderung erlaubt
5.1.10 Sperrdifferenzial
Der nachträgliche Einbau von selbstsperrenden Differenzialen oder Differenzialsperren ist nicht erlaubt.
5.1.11 Innenraum
Keine Änderung erlaubt. Entfernt werden dürfen ausschließlich
Hutablage, Reserverad und Bordwerkzeug. Der Einbau von Schalensitzen
und Überrollbügeln oder Käfigen ist nicht erlaubt. Die Originalgurte
der Vordersitze dürfen durch 4 Punktgurte mit E-Prüfzeichen ersetzt
werden.
5.1.12 Kraftstoffbehälter
Der originale Kraftstoffbehälter muss beibehalten werden.
5.2 Division II (verbesserte Kraftfahrzeuge mit Ottomotor)
Die Fahrzeuge der Division II müssen zum Straßenverkehr zugelassen und mit gültiger Prüfplakette versehen sein.
5.2.1 Karosserie
Teile der Karosserie sowie der Sichtverglasung (Scheiben) dürfen nicht
durch leichtere Aluminium- bzw. Kunststoffteile und dergleichen
ausgetauscht werden. Die originale Karosserielänge darf um +/- 100 mm
und die originale Karosseriebreite um +/- 50 mm überschritten werden.
Als Basis gelten die Maße laut Typenschein. Stoßstangen dürfen nicht
entfernt werden. Sämtliche Maßnahmen zur Karosserieveränderung müssen
fest mit der Karosserie verbunden sowie fachgerecht montiert sein. Die
Fahrgestellnummer muss mit der im Typenschein angegebenen Nummer
übereinstimmen und eindeutig als Original erkennbar sein.
5.2.2 Räder und Reifen
Die Felgen sind freigestellt. Racingreifen mit E-Prüfzeichen sind frei
gegeben, runderneuerte Reifen sind nicht erlaubt. Die
Mindestprofiltiefe von 1.6 mm darf nicht unterschritten werden.
5.2.3 Motor
Die Originalteile des Motors,
außer den unten beschriebenen, müssen beibehalten werden. Es wird eine
maximale 10 prozentige Überschreitung der im Typenschein angegebenen
Nennleistung toleriert. Bei eventuellen Reparaturen von Motorschäden
wird vom Originalmaß ausgehend, ein Kolbenübermaß toleriert, ansonsten
darf der Hubraum nicht verändert werden. Sportluftfilter sind erlaubt.
Diese Maßnahmen dürfen nur zum Erreichen der Originalleistung ( + 10
Prozent Toleranz) verwendet werden.
5.2.4 Auspuff
Die Auspuffanlage muss original oder typgeprüft sein, der Endtopf ist
freigestellt, jedoch darf der Schalldruckpegel von 88+2 dB(A) nicht
überschritten werden (Messung lt. OSK Handbuch). Katalysatoren und
Russfilter bei der Dieselklasse dürfen nicht entfernt werden.
5.2.5 Fahrwerk
Der Austausch von Stossdämpfern und Federn, Domlagern, Stabilisatoren
und Teilen von Radaufhängungen und der Einbau von Gewindefahrwerken
sowie Domstreben und Querstreben ist erlaubt. Die Bodenfreiheit von 11
cm, gemessen am Unterboden und an den Längsholmen, darf nicht
unterschritten werden. Frontspoiler, Auspuffanlage und andere Teile,
die nicht fest mit dem Aufbau verbunden sind, werden bei der Messung
nicht berücksichtigt.
5.2.6 Bremssystem
Originalbremsscheiben und -beläge dürfen durch typgeprüfte
Bremsscheiben gleichen Durchmessers und geeignete Bremsbeläge ersetzt
werden. Andere Bauteile der Bremsanlage dürfen nicht verändert werden.
5.2.7 Getriebe
Schaltgetriebe und Ausgleichsgetriebe (Differenzial) samt Übersetzungen müssen im Serienzustand belassen werden.
5.2.8 Lenkung
Die originale Lenkung muss beibehalten werden. Freigestellt sind Sportlenkräder.
5.2.9 Innenraum
Keine Änderung erlaubt
Entfernt werden dürfen ausschließlich Hutablage, Reserverad und
Bordwerkzeug. Die Originalgurte der Vordersitze dürfen durch 4
Punktgurte mit E- Prüfzeichen ersetzt werden. Der Einbau von
Schalensitzen und Überrollbügeln ist erlaubt. Überrollkäfig ist nicht
erlaubt.
5.2.10 Kraftstoffbehälter
Der originale Kraftstoffbehälter muss beibehalten werden.
5.3 Division III (serienmäßige und verbesserte Kraftfahrzeuge mit Dieselmotor)
Es gelten dieselben Bestimmungen wie in der Division II.
Ausnahme: Es gibt nur eine Klasse (keine Hubraumbegrenzung).
5.4 Division IV (stark verbesserte Kraftfahrzeuge)
Für die Division IV ist keine Straßenzulassung erforderlich. Sämtliche
Umbauten sind fachgerecht durchzuführen. Bei unsachgemäßen Änderungen
der Fahrzeuge kann der Start von der techn. Abnahme abgelehnt werden.
5.4.1 Karosserie
Die Fahrzeuglänge,
Fahrzeugbreite und -höhe dürfen verändert werden, Stoßstangen dürfen
nicht entfernt werden. Sichtverglasung muss original bleiben.
Anbauteile müssen jedoch fachgerecht montiert und fest mit der
Karosserie verbunden sein. Das Auswechseln von Fahrzeugteilen zur
Gewichtsreduktion ist nicht gestattet.
5.4.2 Räder und Reifen
Felgen und Reifen sind freigestellt.
5.4.3 Motor
Der originale Motorblock und die originalen Aufhängungspunkte müssen
beibehalten werden. Bei eventuellen Reparaturen von Motorschäden
werden, vom Originalmaß ausgehend, bis zu einem Kolbenübermaß
toleriert, ansonsten darf der Hubraum nicht verändert werden.
5.4.4 Auspuff
Die Auspuffanlage ist freigestellt, der Schalldruckpegel von 98+2 dB(A) darf jedoch nicht überschritten werden.
5.4.5 Fahrwerk
Das Fahrwerk ist freigestellt.
5.4.6 Bremssystem
Das Bremssystem ist freigestellt.
5.4.7 Getriebe
Das Getriebe ist freigestellt, außer sequentuell.
5.4.8 Lenkung
Die Lenkung ist freigestellt.
5.4.9 Innenraum
Fahrer und Beifahrersitz, Armaturenbrett müssen vorhanden sein. Die
Innenraumverkleidung, Innenausstattung und Dämmmaterial. darf nur in
jenen Bereichen, wo dies für die Anbringung des Überrollkäfigs
notwendig ist, entfernt werden. Freigestellt sind Sicherheitsgurte,
Überrollkäfig, Schalensitze. Die hintere Sitzbank und die Lehne darf
entfernt werden.
5.4.10 Kraftstoffbehälter
Der originale Kraftstoffbehälter muss beibehalten werden.
5.5 Division V (Rennfahrzeuge)
Die Karosserie muss nach eventuellen Veränderungen, wie z.B. leichtere
Bauweise der Türen, Motorhaube, Kotflügeln udgl., die
Originalkarosserie bleiben. Die Antriebsart, Sitzposition des Fahrers
Ort und Aufhängungspunkte des Motors muss original bleiben. Sonstige
Beschränkungen bestehen nicht. Der Schalldruckpegel von 98+2 dB(A) darf
nicht überschritten werden.
5.5.1 Räder und Reifen:
Sliks oder Racingreifen sind vorgeschrieben. Weder Reifen noch Felgen dürfen über die Karosserie hinausragen.
5.6 Division VI ( Eigenbaufahrzeuge)
Bei Fahrzeugen der Division VI muss eine geschlossene Karosserie vorhanden sein.
5.6.1 Auspuff
Der Schalldruckpegel von 98 +2 dB(A) darf nicht überschritten werden.
5.6.2 Räder und Reifen
Sliks oder Racingreifen sind vorgeschrieben. Sonstige Beschränkungen
bestehen nicht. Weder Reifen noch Felgen dürfen über die Karosserie
hinausragen.
6 Nennung und Nenngeld
Durch die Abgabe der Nennung erklärt jeder Teilnehmer, die Bestimmungen
dieser Ausschreibung, sowie die Durchführungsbestimmungen des
Veranstalters zu kennen und diese bedingungslos anzuerkennen. Nenngeld
ist zugleich Reuegeld. Nenn- bzw. Startkarten sind nicht übertragbar.
Nenngeld für drei Wertungsläufe Euro 21,-
Nenngeld für einen Trainingslauf und einen Lauf im Finale Euro 6.-.
Im Nenngeld ist eine Fahrerhaftpflichtversicherung
innerhalb der gesperrten Strecke enthalten. Nennungen werden am
Veranstaltungstag. ab 8.30 Uhr entgegengenommen. Nennungsschluss in den
einzelnen Klassen ist jeweils eine Viertelstunde vor dem Klassenstart.
Die Startreihenfolge beginnt mit der Division I. Bei einer möglichen
Verschiebung der Klassenstartzeit bleibt die Nennungsschlusszeit
gleich. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Nennungen ohne
Angabe von Gründen abzulehnen. Jeder Teilnehmer wird automatisch für
die Meisterschaft gewertet. Falsche Angaben haben den Verlust des
Nenngeldes und den Ausschluss von der betreffenden Veranstaltung zur
Folge.
Der Startzettel muss von jedem Teilnehmer persönlich unterschrieben werden.
ARBÖ Mitglieder erhalten 10% Nachlass auf das Nenngeld.
7 Wertungsläufe und Startreihenfolge
Nennungsschluss Startzeit
Division I
Klasse 1 bis 1600 ccm 09.00 Uhr 09.15 Uhr
Klasse 2 über 1600 ccm 09.30 Uhr 09.45 Uhr
Division II
Klasse 3 bis 1600 ccm 10.15 Uhr 10.30 Uhr
Klasse 4 über 1600ccm 10.30 Uhr 10.45 Uhr
Division III
Klasse 5 ohne Hubraumlimit 11.15 Uhr 11.30 Uhr
Division IV
Klasse 6 bis 1600 ccm 12.45 Uhr 13.00 Uhr
Klasse 7 über 1600 ccm 13.15 Uhr 13.30 Uhr
Division V
Klasse 8 bis 1600 cm 13.45 Uhr 14.00 Uhr
Klasse 9 über 1600 ccm 14.15 Uhr 14.30 Uhr
Division VI
Klasse 10 ohne Hubraumlimit 14.45 Uhr 15.00 Uhr
Klasse 11 Finalläufe Division I,II,III 15.00 Uhr 15.30 Uhr
Klasse 12 Finalläufe Division IV 16.00 Uhr
Klasse 13 Finalläufe Division V+IV 16.30 Uhr
Jeder Teilnehmer kann zu
den 3 Wertungsläufen 1 Trainingslauf erwerben. Dieser Trainingslauf
muss vor den Wertungsläufen absolviert werden. Im Finale kann jeder
Teilnehmer bis zu 4 mal an den Start gehen. Alle Läufe (Trainingslauf,
Wertungsläufe und Finalläufe) müssen mit dem gleichen Fahrzeug gefahren
werden. Jede Klasse darf frühestens zum angegebenen Zeitpunkt gestartet
werden, ein späterer Start durch eventuelle Verzögerungen (viele
Starter) ist möglich. Die Startzeiten der Wertungsläufe werden genau
eingehalten. Bei der ersten Veranstaltung im Jahr 2010 wird für die
Startreihenfolge die Ergebnisliste des vorhergegangenen Jahres
herangezogen. Bei den folgenden Veranstaltungen richtet sich die
Startreihenfolge der einzelnen Teilnehmer nach dem Gesamtpunktestand
der laufenden Meisterschaft. Gestartet wird in gestürzter Reihenfolge.
Neu hinzukommende Teilnehmer werden in der Reihenfolge der Abgabe ihrer
Nennung hinten angereiht. Jeder Teilnehmer hat selbst Sorge zu tragen,
in der richtigen Reihenfolge (höchste Startnummer beginnt) zur
technischen Abnahme und zum Start zu gelangen.
8 Technische Abnahme
Vor dem Trainingslauf bzw. Wertungsläufen hat sich jeder Teilnehmer
rechtzeitig zur technischen Abnahme zu begeben. Hier erfolgt die
endgültige Klasseneinteilung durch den Abnahmefunktionär (Technischen
Kommissär). Für die Divisionen I und II ist der Typenschein (oder
Kopie) und der Zulassungsschein, unbedingt erforderlich. Fahrzeuge ohne
technische Abnahme dürfen am Wettbewerb nicht teilnehmen. Der ARBÖ
Tirol behält sich das Recht vor, bei Fahrzeugen mit aufgeladenen
Motoren während des Laufes ein Ladedruckmessgerät anzuschließen.
Außerdem werden wahlweise Fahrzeuge der Divisionen I, II und III zu
einem Leistungstest verpflichtet. Bei einer Verweigerung der
Überprüfung bzw. einer Überschreitung der erlaubten Motorleistung
(siehe Abschnitt 5) erfolgt die Streichung der gesamten bisher in der
betreffenden Klasse erreichten Punkte. Werden einem Teilnehmer Punkte
aberkannt, so werden die Punkte der übrigen Teilnehmer in der
betreffenden Klasse neu berechnet. Jeder Fahrer hat selbst dafür Sorge
zu tragen, dass sein Fahrzeug jene Bodenfreiheit aufweist, die zum
Befahren des Leistungsprüfstandes erforderlich ist. Jeder Fahrer hat
die Möglichkeit, vor einem Leistungstest seine Fahrzeughöhe zu
modifizieren, z.B. Fahrwerk höher zu stellen, Räder auszutauschen,
Karosserieteile zu demontieren etc. Ist eine Überprüfung am
Leistungsprüfstand nicht möglich, erfolgt die Streichung der gesamten
ereichten Punkte in der betreffenden Klasse.
9 Wertung der Meisterschaft
Aus den Klassen 1 bis 10 wird der ARBÖ Tiroler Meister im Autoslalom
ermittelt. Meister ist der Klassensieger mit der höchsten Punkteanzahl
aus allen Läufen. Die Punkteanzahl eines Teilnehmers je Klassenstart
(drei Wertungsläufe wobei die beiden schnellsten Läufe addiert werden)
wird wie folgt berechnet.
hier gehts zur Formel!
Für die Berechnung werden immer alle gestarteten Teilnehmer
berücksichtigt, also auch jene, die nicht gewertet wurden (ADW).
Gesamtsieger kann jeder Teilnehmer werden, Tiroler Meister kann jedoch
nur ein Teilnehmer werden, der seinen Hauptwohnsitz in Tirol hat. Von
allen Veranstaltungen wird jener mit der niedrigsten Punkteanzahl
gestrichen. Tagessieger ist derjenige mit der schnellsten
Einzelfahrzeit.
10 Aufgaben
Auf einer mit Gummihüten (Pylonen) markierten Strecke sind maximal drei Läufe zu absolvieren.
10.1 Strecke
Die lichte Torbreite muss mindestens 2.5 Meter und maximal 3.5 Meter
betragen. Der Standplatz jedes Pylons ist rundherum auf der Fahrbahn
farblich markiert. Alle Pylonen sind an ihren Oberseiten mit
Tennisbällen versehen. Die Fehler werden wie folgt gewertet: Jedes
Abwerfen des Tennisballes: drei Strafsekunden. Auslassen eines Tors,
ohne dass dabei ein Pylon die Markierung verlässt: sechs Strafsekunden.
Die Strafsekunden werden zur Fahrzeit hinzugerechnet. Beim Fahren gegen
die vorgeschriebene Fahrtrichtung erfolgt der Ausschluss.
11 Klassenstart-Nachstart
Ein Klassenwechsel eines Fahrers innerhalb einer Division von
Veranstaltung zu Veranstaltung ist möglich. Die in einer Klasse
erreichten Punkte bleiben zwar in dieser erhalten, sind jedoch
keinesfalls auf eine andere Klasse übertragbar. Unter Einhaltung der
technischen Vorschriften kann ein Fahrer ein und dasselbe Fahrzeug,
oder auch mehrere Fahrzeuge pro Veranstaltung, in mehreren Divisionen
an den Start bringen.
Jeder Fahrer darf jedoch pro Veranstaltung in jeder Division nur
einmal an den Start gehen. Das Nachstarten wegen technischer Probleme
während eines Trainingslaufes oder Meisterschaftslaufes ist ab dem
Zeitpunkt des Problems bis zu 30 Minuten möglich. Der betreffende
Teilnehmer ist verpflichtet sein Problem umgehend der techn. Abnahme zu
melden. Bei Nichtmeldung ist kein Nachstart möglich.
12 Fahrerwechsel-Fahrzeugwechsel
Ein Fahrerwechsel ist gestattet, jedoch mit der Einschränkung, dass ein
und dasselbe Fahrzeug maximal von zwei Fahrern pro Division zu einem
Meisterschaftslauf an den Start gebracht werden kann. Ein
Fahrzeugwechsel nach einem gestarteten Lauf ist nicht möglich. Alle
Läufe innerhalb einer Division müssen mit dem gleichen Fahrzeug
erfolgen.
13 Neufahrerwertung
Zur Förderung des Nachwuchses wird bei jeder Veranstaltung neben der
normalen Wertung eine eigene Neufahrerwertung vorgenommen. Sieger wird
derjenige Neuling, der zu seinem Klassensieger aus den Wertungsläufen
(Klasse 1-10 ) den geringsten Zeitrückstand aufweist. Startet ein
Neufahrer in mehreren Divisionen oder Klassen, so wird der geringste
seiner Zeitrückstände für die Neufahrerwertung herangezogen. Neufahrer
sind jene Fahrer, welche im Jahr 2010 erstmals an einer
Motorsportveranstaltung teilnehmen. Das gilt für das ganze Jahr 2010.
Bei der Tageswertung und der Meisterschaftswertung werden für die drei
Erstplatzierten Neufahrerpokale vergeben.
Neufahrer werden neben der normalen Wertung in einer eigenen Klasse zur ARBÖ-
Tiroler Meisterschaft im Autoslalom gewertet und erhalten je nach Platzierung folgende Punkte:
01.Platz - 15 Punkte
02.Platz - 12 Punkte
03.Platz - 10 Punkte
04.Platz - 09 Punkte
05.Platz - 08 Punkte
06.Platz - 07 Punkte
07.Platz - 06 Punkte
08.Platz - 05 Punkte
09.Platz - 04 Punkte
10.Platz und folgende Plätze - 03 Punkte
aus der Wertung - 00 Punkte
Gesamtsieger ist jener Neufahrer, der am Ende der Meisterschaft die höchste Punkteanzahl erreicht hat.
14 Damenwertung
Die Damen starten mit ihren Fahrzeugen in der jeweiligen Klasse. Es
werden bei der Meisterschaftswertung sowie bei der Tageswertung für die
drei Erstplatzierten Pokale vergeben. Die Tageswertung erfolgt wie bei
den Neufahrern.
15 Preise
Gesamtwertung
Neufahrerwertung
Damenwertung
17 Meisterschaftsfeier und Siegerehrung
Die Siegerehrung zur ARBÖ Tiroler Meisterschaft 2010 findet am
06.November statt. Ort und Zeit wird zeitgerecht bekannt gegeben. Es
sind natürlich alle Fahrer, Freunde und Interessierte zu dieser
Siegerehrung recht herzlich eingeladen.
ARBÖ Tiroler Meister
im Autoslalom ist jener Teilnehmer mit Hauptwohnsitz in Tirol, der aus
allen Wertungsläufen die höchste Gesamtpunktezahl erreicht hat.
17.1 Preisverteilung
Die Preisverteilung erfolgt spätestens 1 Stunde nach Beendigung des
Slaloms. Für die Klassen 1-10 werden für die drei Erstplatzierten
Pokale vergeben.
Dotierung der Finalläufe (Klassen 11, 12 und 13 )
Variante 1: Anzahl Teilnehmer kleiner gleich 3 erhält der Erstplazierte € 40.-
Variante 2: Anzahl Teilnehmer kleiner gleich 5 erhält der Erstplazierte € 40.-, und der Zweitplatzierte € 25.-
Variante 3: Anzahl Teilnehmer größer gleich 6 erhält der Erstplatzierte
€ 40.-, der Zweitplatzierte € 25.- und der Drittplatzierte € 15.-.
Der Tagessieger erhält immer € 50.-.
18 Proteste
Gegen Zeitnahme und Entscheidungen von Kontrollposten werden Proteste
nicht anerkannt. Sonstige Proteste können nach Abgabe der Protestgebühr
von Euro 150.- schriftlich beim Rennleiter eingebracht werden.
Protestende ist spätestens eine Viertelstunde nach Zieldurchfahrt des
letzten Teilnehmers in der jeweiligen Klasse.
Ist eine Zerlegung des Fahrzeuges oder von Fahrzeugteilen
erforderlich, so wird das betroffene Fahrzeug vom ARBÖ Tirol
einbehalten. Dem Fahrzeugbesitzer kann ein Leihwagen zur Verfügung
gestellt werden. Gleichzeitig kann der ARBÖ Tirol einen
Demontagekostenvorschuss bis Euro 1.500 vom Protesteinbringer einheben.
Die Zerlegung des Fahrzeuges nimmt die nächste Markenwerkstätte im
Beisein eines Abnahmefunktionärs, sowie des Fahrzeughalters vor. Der
Zusammenbau kann vom Fahrzeughalter bestimmt werden. Wird der Protest
als unbegründet zurückgewiesen, sind die entstandenen Kosten zur Gänze
vom Protesteinbringer zu tragen. Bei Stattgeben des Protestes trägt die
Person, gegen die der Protest gerichtet war, sämtliche entstandenen
Kosten einschließlich der Protestgebühr, außerdem erfolgt die
Streichung der bisher erreichten Punkte in der jeweiligen Klasse.
19 Allgemeine Bestimmungen
Der Veranstalter ist berechtigt, im Einvernehmen mit dem ARBÖ Tirol
Durchführungsbestimmungen zu erlassen, die dann ein Bestandteil der
Ausschreibung sind. Ausschreibung und Durchführungsbestimmungen sind
bei der Veranstaltung ab 08.30 Uhr deutlich und für jedermann sichtbar
beim Nennbüro auszuhängen.
Das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen eines Sturzhelmes sind
Pflicht, ebenso das Schließen des Schiebedaches und der Seitenfenster
bis auf 5 cm während der Fahrt. Bei Cabrio – Fahrzeugen muss das Dach
geschlossen sein.
20 Haftungsausschluss
Die einzelnen Veranstalter, sowie alle mit der Durchführung der
Veranstaltung betrauten Personen, lehnen den Teilnehmern, sowie dritten
Personen gegenüber jede Haftung für Personen-, Sach- und
Vermögensschäden ab, die im Zusammenhang mit diesem Bewerb auftreten.
Die Teilnehmer tragen die zivil – und strafrechtliche Verantwortung für
alle von ihnen an Personen oder Sachen Dritter oder am eigenen Fahrzeug
verursachten Schäden.
Die Teilnehmer fahren in jeder Hinsicht auf eigene Gefahr
und verzichten mit der Abgabe der Nennung auf jedes Recht des Vorgehens
oder Rückgriffe gegen den Veranstalter, ebenso gegen irgendwelche
Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung
stehen. Der Veranstalter eines ARBÖ Tiroler Meisterschaftslaufes ist
verpflichtet, eine im Sinne des OSK-Sportgesetzes entsprechende
Veranstalterhaftpflichtversicherung zeitgerecht abzuschließen. Für die
Durchführung im Sinne dieses Reglements sowohl der ARBÖ Tiroler
Meisterschaft, im Autoslalom, als auch der für diese zählenden
Veranstaltungen ist verantwortlich. Für den Fachausschuss Motorsport
(Fams) des ARBÖ Tirol.
Kurt Reinstadler, Tel. +43 (0) 664/60 123 798
21 Vereinsmeisterschaft zur Tiroler Meisterschaft 2010
Eine Teilnahme in der Vereinsmeisterschaftswertung ist nur mehr für
behördlich gemeldete Vereine möglich. Für jeden Fahrer gilt die
Nachweispflicht als Mitglied bei einem dieser Vereine. Jeder Verein
muss vor dem ersten Lauf eine aktuelle Liste mit all seinen Mitgliedern
dem ARBÖ Tirol bekannt geben. Ebenfalls müssen die Fahrer vor dem
ersten Lauf ihre Vereinszugehörigkeit bekannt geben und dürfen die
ganze Saison nur für diesen Verein fahren. Dies gilt auch für Fahrer,
die in verschiedenen Divisionen oder Klassen fahren. Bei einem Wechsel
während der Saison verfallen die für den Verein erworbenen Punkte zur
Gänze und können nicht übertragen werden. Die Wertung erfolgt aus den
Klassen 1 bis 10. Es werden maximal drei verschiedene Fahrer eines
Vereines für die Wertung herangezogen. Sind bei einem Verein nur zwei
Fahrer, so werden diese gewertet. Die Punkte der drei oder zwei
Punktebesten werden zusammengezählt und es erfolgt eine Tageswertung,
deren Ergebnis bei der nächstfolgenden Veranstaltung veröffentlicht
wird. Die in allen Veranstaltungen erreichten Punkte jedes Vereins
werden ohne Streichresultat zusammengezählt. Nach den veranstalteten
Läufen ist der Verein mit der höchsten Gesamtpunkteanzahl
Vereinsmeister in der ARBÖ Tiroler Autoslalommeisterschaft 2010.
Für die Teilnahme an der Vereinsmeisterschaft muss auf der Nennung kein
besonderer Vermerk außer der Vereinsangabe vorhanden sein. Die Nennung
ist kostenlos.
21.1 Nachweispflicht:
Jeder Fahrer, der eine Nennung für einen Verein abgibt, ist
verpflichtet, seine Vereinszugehörigkeit bei Aufforderung nachweisen zu
können. Außerdem muss auf jeder Ergebnisliste die Zugehörigkeit zum
Verein eindeutig ersichtlich sein.
21.2 Preisvergabe:
Als Preis wird ein Wanderpokal vergeben. Nach zweimaligem Gewinn in
Folge, geht dieser in den Besitz des siegreichen Vereins über. Die
Preisvergabe erfolgt im Zuge der Siegerehrung der ARBÖ Tiroler
Meisterschaft.
21.3 Funktionäre der ARBÖ Tiroler Slalommeisterschaft:
Fachausschuss Motorsport: Reinstadler Kurt (Vorsitzender), Dietmar
Auer, Jaklin Michael, Jaklin Josef, Kurz Walter, Resch Wolfgang und
Praxmarer Benjamin (alle Mitglieder)
21.3.1 Platzsprecher: Max Walch
21.3.2 Auswertung: Marlies Kerschbaummayr
21.3.3 Technische Kommissäre: Markus Müller, Markus Wagner
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Scuderia-Vorarlberg
Reglement Autoslalom bei
unseren Veranstaltungen
1. Sportgesetz
Die Veranstaltungen werden nach den Bestimmungen der OSK des genehmigungsfreien Autoslaloms gefahren.
2. Teilnehmer
Teilnahmeberechtigt sind alle in- und ausländischen Personen, die im Besitz eines gültigen PKW Führerscheins sind. Lizenz oder Ausweis sind nicht erforderlich. Die Fahrer sind nachweispflichtig. Alkoholisierte Teilnehmer können aus Sicherheitsgründen nicht zum Start zugelassen werden.
3. Fahrzeuge
Die startberechtigten Fahrzeuge werden in drei Divisionen unterteilt.
Fahrzeuge mit mehr als 160 cm Gesamthöhe sind nicht startberechtigt (Klein LKW u. dgl.)
4. Klasseneinteilung
DIVISION I (serienmäßige Kraftfahrzeuge)
Klasse 1 bis 1600 ccm
Klasse 2 bis 2000 ccm
Klasse 3 über 2000 ccm
DVISION II (verbesserte Kraftfahrzeuge)
Klasse 4 bis 1600 ccm
Klasse 5 bis 2000 ccm
Klasse 6 über 2000 ccm
DIVISION III (Sonderfahrzeuge)
Klasse 7 bis 1600 ccm
Klasse 8 bis 2000 ccm
Klasse 9 über 2000 ccm
FINALLÄUFE
Klasse 10 Finalläufe Division I
Klasse 11 Finalläufe Division II
Klasse 12 Finalläufe Division III
(können aus Zeitmangel auch entfallen)
In der Division III sind die Fahrzeuge der Division I und II unter den vorgegebenen Voraussetzungen, aber auch alle anderen Arten von Automobilen (mit Ausnahme von Formelfahrzeugen, Eigenbau und Go –Karts) startberechtigt.
Kennzeichen oder Wagenpass sind nicht erforderlich. Bei Fahrzeugen mit aufgeladenen Motoren (Turbo, Kompressor) wird der Hubraum mit dem Faktor 1,4 multipliziert (Wankel Faktor 2)
Division I ( wie f im Castrol-Automobilcup)
Allgemein
Sämtliche Umbauten in allen Divisionen sind fachgemäß durchzuführen. Bei unsachegemäßen Änderungen der Fahrzeuge kann der Start von der technischen Abnahme abgelehnt werden.
Cupfahrzeuge, welche vorwiegend für die Rundstrecke gebaut wurden, dürfen in der Division I nicht starten. Bei Fahrzeugen mit starken technischen Abweichungen (z. B. BMW Alpina, Buggy, usw.) gegenüber handelsüblichen Serienfahrzeugen behält sich der Veranstalter das Recht vor, diese in eine andere Division zu versetzen.
Karosserie
Die maximale Fahrzeuglänge und Fahrzeugbreite laut Typenschein darf nicht überschritten werden. Sämtliche Teile der Karosserie (auch Scheiben) dürfen nicht durch leichtere Alu- bzw. Kunststoffteile (o. ä.) ausgetauscht werden. Die Fahrgestellnummer muss mit der im Typenschein übereinstimmen und eindeutig als Original erkennbar sein. Felgen sind freigestellt.
Bereifung
Es dürfen nur Straßenzulässige Reifen verwendet werden (E Prüfzeichen). Alle vier Reifen müssen die gleiche Dimension aufweisen (außer im Typenschein eingetragene Änderungen) Größe und Breite der Reifen ist freigestellt. Das nachscheiden der Reifen ist verboten. Egal welcher Reifen verwendet wird, er darf nicht über die Karosserie hinausragen.
Jegliches aufwärmen der Reifen ist verboten. Alle vorgesehenen 4 Läufe müssen mit denselben Reifen, die bei der technischen Abnahme am Fahrzeug montiert sind, gefahren werden.
Motor
Die Originalteile des Motorblocks und des Zylinderkopfes ( außer unten beschrieben) müssen beibehalten werden. Es wird eine maximale 10 %ige Leistungsüberschreitung toleriert. Die Leistung darf bei jeder beliebigen Drehzahl maximal 10 Prozent überschritten werden. Steuerbare Leistungsveränderungen sind nur im Motorraum und von außen nicht zugänglich erlaubt. Bei eventuellen Reparaturen von Motorschäden werden vom Originalmaß ausgehend bis zu drei Kolbenübermassen toleriert, ansonsten darf der Hubraum nicht verändert werden. Offene Sportluftfilter, Fächerkrümmer, Chiptuning, Nockenwellen, verstellbare Nockenwellenräder, verändertes Verdichtungsverhältnis, überbreite Ein- und Auslasskanäle, veränderbarer Ladedruck oder ähnliche Maßnahmen dürfen nur zum Erreichen der Originalleistung + 10 Prozent Toleranz verwendet werden. (Überprüfung möglich)
Auspuffanlage
Ist freigestellt, jedoch die Phonzahl von 88 + 2 dB (A) darf nicht überschritten werden. (Messung laut OSK Handbuch) Kat darf nicht entfernt werden.
Fahrwerk
Austausch der Stoßdämpfer und Federn (ev. Federbein mit Gewindefahrwerk) vorne und hinten ist erlaubt. Domlager, Stabilisatoren und sämtliche Aufhängungen dürfen nicht verändert oder verstärkt werden. Domstreben abschraubbar sind erlaubt.
Getriebe
Keine Änderungen erlaubt.
Lenkung
Keine Änderungen erlaubt.
Bremssystem
Keine Änderungen erlaubt. (Bremsscheibendurchmesser muss erhalten bleiben)
Differenzialsperre
Nicht erlaubt, ausgenommen serienmäßig ab Lieferwerk und ohne Aufpreis.
Innenraum
Sämtliche Innenraumverkleidungen, Türgriffe, Originalteppiche, Spiegel, Armaturen, evtl. Scheibenwischermotoren, Scheibeheber, hintere Sitzbank etc. Dürfen nicht entfernt bzw. durch leichtere Teile ersetzt werden. Entfernt werden dürfen Hutablage, Reserverad und Bordwerkzeug. Der Einbau eines Schalensitzes und Überrollbügels ist erlaubt. Sicherheitsgurte, Lenkrad und Schalthebel sind freigestellt.
Kraftstoffbehälter
Originalbehälter muss beibehalten werden.
Division II (wie V im Castrol-Automobilcup)
Motor
Der originale Motorblock muss beibehalten werden. Der Hubraum und die Zylinderbohrung darf nicht verändert werden, außer bei eventuellen Reparaturen von Motorschäden werden vom Originalmaß ausgehend bis zu drei Kolbenübermassen toleriert. Ansonsten sind alle Maßnahmen zur Leistungssteigerung erlaubt.
Getriebe
Ist freigestellt. Antriebsart muss beibehalten werden. (Front-, Heck-, Allradgetriebe)
Auspuffanlage
Ist freigestellt. Kat darf nicht entfernt werden. Die Lautstärke von 88 + 2 dB (A) darf nicht überschritten werden.
Fahrwerk
Ist freigestellt, Federn, Dämpfer, Federbein, Querlenker und Lager, Stabilisator, Domlager
Bremsanlage
Ist feigestellt.
Bereifung
Ist freigestellt. Reifen und Felgen dürfen jedoch nicht über die Karosseriebreite hinausragen. Jegliches Aufwärmen der Reifen ist verboten. Alle 4 vorgesehenen Läufe müssen mit denselben Reifen, die bei der techn. Abnahme am Fahrzeug montiert sind, gefahren werden.
Karosserie
Sichtverglasung (Scheiben) dürfen nicht verändert werden. Sämtliche Maßnahmen zur Verbreiterung, die nicht fest mit der Karosserie verbunden und nicht fachgerecht montiert sind, sind verboten. Die Fahrgestellnummer muss mit der im Typenschein übereinstimmen und eindeutig als Original erkennbar sein.
Innenraum
Sämtliche originale Innenraumverkleidungen, Türgriffe, originale Teppiche, Spiegel, Armaturen etc. Dürfen nicht entfernt werden. Hutablage, Reserverad und Bordwerkzeug dürfen entfernt werden. Der Einbau von 4 oder 6 Punktgurten, Schalensitz, Lenkrad, Ganghebel und Überrollkäfig (nicht mehr als 6 Punkte mit der Karosserie fest verbunden) ist erlaubt.
Division III (wie H im Castrol-Automobilcup)
Keine Einschränkungen, mit der Ausnahme, dass die Lautstärke von 98 + 2 dB (A) nicht überschritten werden darf. Reifen und Felgen dürfen nicht über die Karosseriebreite hinausragen. Jegliches Aufwärmen der Reifen ist verboten. Alle vie vorgesehenen Läufe müssen mit denselben Reifen, die bei der techn. Abnahme am Fahrzeug montiert sind, gefahren werden.
5. Nennung und Nenngeld
Durch die Abgabe der Nennung erklärt jeder Teilnehmer die Bestimmungen dieser Ausschreibung, sowie die Durchführungsbestimmungen zu kennen und diese bedingungslos zu akzeptieren. Nenngeld ist zugleich Reuegeld. Nenn- bzw. Startkarten sind nicht übertragbar.
Das Nenngeld beträgt für drei Durchgänge und 1 Trainingslauf Euro 39,--
Das Nenngeld beträgt für einen Finallauf Euro 8,--
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Vorausnennungen unter
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie es sehen können
sind möglich. Dadurch verringert sich das Nenngeld auf Euro 35,--
Nennungen gelten dann als bestätig, wenn die Anmeldung bis 1. April 2005 erfolgt und die Zahlung auf unser Konto eingegangen ist.
Scuderia Vorarlberg Mitglieder und solche die es noch werden wollen erhalten 10 % Nachlass auf das Nenngeld
Nennungen am Veranstaltungstag ab 8:00 Uhr. Nennschluss in den einzelnen Klassen ist der jeweilige Klassenstart. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Nennung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Falsche Angaben haben den Verlust des Nenngeldes und den Ausschluss von der betreffenden Veranstaltung zur Folge.
6. Training, Wertungsläufe und Startreihenfolge
Jeder Teilnehmer kann vor seinen 3 Wertungsläufen einen Trainingslauf absolvieren.
Veranstaltungsbeginn mit der Division I Klasse 1 ist pünktlich um 9:00 Uhr
In den Finalläufen, (Klassen 10, 11 und 12) kann bis zu 6 mal gestartet werden. Teilnehmer werden nach Abgabe der Nennung der Reihe nach, hinten dazu gereiht.
In den Klassenläufen hat jeder Teilnehmer selbst Sorge zu tragen, in der richtigen Reihenfolge (niedrigste Startnummer beginnt) zur technischen Abnahme und zum Start zu gelangen.
7. Technische Abnahme
Vor dem Start bzw. Training haben sich alle Teilnehmer rechtzeitig zur technischen Abnahme zu begeben. Hier erfolgt die endgültige Klasseneinteilung durch den Abnahmefunktionär. Fahrzeuge ohne technische Abnahme dürfen am Training und Wettbewerb nicht teilnehmen. Der Club behält sich das Recht vor, bei Fahrzeugen mit aufgeladenen Motoren während des Laufes ein Laderuckmessgerät anzuschließen. Außerdem werden wahlweise Fahrzeuge der Division I zu einem Leistungstest verpflichtet. Bei einer Verweigerung der Überprüfung bzw. einer Überschreitung der erlaubten Motorenleistung erfolgt der Ausschluss. Aufgrund der Fahrzeugtiefe hat jeder Fahrer selbst Sorge zu tragen, dass das Fahrzeug die Bodenfreiheit hat, die auf einem Leistungsprüfstand erforderlich ist. Ist eine Überprüfung am Leistungsprüfstand nicht möglich, erfolgt die Streichung.
8. Aufgaben
Auf einer mit Gummihüten markierten Strecke sind maximal drei Wertungsläufe und ein Trainingslauf zu absolvieren.
9. Strecke
Jeder Gummihut muss an seinem markierten Platz stehen und darf nicht verschoben oder umgefahren werden. Ist dies nicht der Fall erhält der Fahrer 3 Strafsekunden. Wird ein Tor ausgelassen erhält der Fahrer 6 Strafsekunden. Die Strafsekunden werden der Fahrzeit hinzugerechnet.
Bei nicht einhalten der vorgegebenen Strecke oder beim Fahren gegen die angegebene Richtung erfolgt der Ausschluss.
10. Klassenstarts
Unter Einhaltung der technischen Belange kann ein Fahrer ein und dasselbe Fahrzeug oder auch mehrere Fahrzeuge pro Veranstaltung in mehreren Divisionen an den Start bringen. Jeder Fahrer darf jedoch pro Veranstaltung in jeder Klasse nur einmal an den Start gehen. Das nachstarten wegen technischen Problemen ist nur solange möglich bis der letzte dieser Klasse gestartet ist.
11. Fahrerwechsel – Fahrzeugwechsel
Ein Fahrerwechsel ist gestattet, mit der Einschränkung, dass ein und dasselbe Fahrzeug maximal von 3 Fahrern pro Klasse zum Start gebracht werden kann. Ein Fahrzeugwechsel nach einem gestarteten Lauf ist nicht möglich. Alle Läufe innerhalb einer Klasse müssen mit dem gleichen Fahrzeug erfolgen.
12. Neulingswertung
Um den Nachwuchs zu fördern, wird bei jeder Veranstaltung neben der normalen Wertung eine eigene Neufahrerwertung vorgenommen. Hier wird derjenige Neuling, der zu seinem Klassensieger aus den Wertungsläufen (Klassen 1 – 9) den geringsten Zeitabstand aufweist. Startet ein Neuling in mehreren Klassen so wird der geringst seiner Zeitabstände für die Neufahrerwertung herangezogen. Neulinge sind jene Fahrer, welche im Jahr 2005 erstmals an einer Automotorsportveranstaltung teilnehmen. Bei der Tageswertung werden für die drei erstplatzierten Pokale vergeben.
13. Preise
Für die Klassenwertung (Klassen 1 – 9) werden je Klasse für die ersten 3 Pokale vergeben.
Der Finallaufsieger jeder Division erhalten Euro 50,-- Preisgeld!
14. Preisverteilung
Für die Tageswertung erfolgt die Preisverteilung spätestens eine Stunde nach Ende des Slaloms.
15. Proteste
Gegen Zeitnahme und Kontrollpostern werden Proteste nicht anerkannt. Sonstige Proteste können nach Abgabe der Protestgebühr von Euro 145,-- schriftlich beim Rennleiter eingebracht werden. Protestende ist spätestens eine viertel Stunde nach Zieldurchfahrt des letzten Teilnehmers in der jeweiligen Klasse.
Ist eine Zerlegung des Fahrzeuges oder von Fahrzeugteilen erforderlich, so wird das betroffene Fahrzeug vom Veranstalter einbehalten. Gleichzeitig kann der Veranstalter einen Demontagekostenvorschuss bis zu Euro 1453,-- vom Protestbringer einheben.
Die Zerlegung des Fahrzeuges nimmt die nächste Markenwerkstätte im Beisein eines Abnahmefunktionärs, sowie dem Fahrzeughalter vor. Der Zusammenbau kann vom Fahrzeughalter bestimmt werden. Wird der Protest als unbegründet zurückgewiesen, sind die entstandenen Kosten zur Gänze vom Protestbringer zu tragen. Bei Stattgeben des Protestes trägt die Person gegen die der Protest gerichtet war, sämtliche entstandene Kosten (einschließlich er Protestgebühr).
16. Allgemeine Bestimmungen
Das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen eines Sturzhelmes ist Pflicht. Ebenso das Schließen des Schiebedaches und der Seitenfenster bis auf 5 cm während der Fahrt. Es darf nur handelsüblicher Pumpentreibstoff verwendet werden.
17. Haftungssausschluss
Der Veranstalter, sowie alle mit der Durchführung der Veranstaltung betrauten Personen, lehnen den Teilnehmer, sowie dritten Personen gegenüber jede Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die im Zusammenhang mit diesem Bewerb auftreten. Die Teilnehmer tragen die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen an Personen oder Gegenstände Dritter oder am eigenen Fahrzeug verursachten Schäden.
Die Teilnehmer fahren in jeder Hinsicht auf eigene Gefahr und verzichten durch die Abgabe der Nennung auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffe gegen den Veranstalter, ebenso gegen irgendwelche Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen.
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